Für die Sportanlage in Schöppenstedt rückt eine umfassende Sanierung näher: Die Samtgemeinde Elm-Asse wurde mit ihrer Projektskizze für eine Förderung in Höhe von 900.000 Euro aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten ausgewählt.
Überschattet wird die positive Nachricht jedoch von politischen Differenzen zwischen den örtlichen Parteien. Der amtierende Samtgemeindebürgermeisters Dirk Neumann kritisierte die Pressmitteilung der Bundestagsabgeordneten Dunja Kreiser (SPD), auf der die vorige Berichterstattung fußte.
Für die Sportanlage in Schöppenstedt rückt eine umfassende Sanierung einen Schritt näher. Die Samtgemeinde Elm-Asse wurde mit ihrer Projektskizze für eine Förderung aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten ausgewählt. Im Raum stehen Fördermittel in Höhe von 900.000 Euro.
Mit dem Geld soll die in die Jahre gekommene Sportanlage umfassend modernisiert werden. Vorgesehen ist die Umwandlung des mehr als 50 Jahre alten und kaum noch nutzbaren Tennenplatzes in einen modernen Hybridrasenplatz. Außerdem soll die veraltete HQL-Flutlichtanlage durch energieeffiziente LED-Technik ersetzt werden. Auch die Leichtathletikanlage soll erneuert werden: Die bisherigen Tennenlaufbahnen sollen einem Tartanbelag weichen.
Aufwand für die Samtgemeinde
Die Vorbereitung der Förderunterlagen sei für die Samtgemeindeverwaltung mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen. Innerhalb kurzer Zeit mussten die Projektunterlagen erstellt und ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst werden.
Zudem handelt es sich bei dem Sportplatz um einen der Samtgemeinde, der allen Vereinen der Kommune zur Verfügung stehe, kritisierte der Bürgermeister.
Noch handelt es sich allerdings nicht um einen endgültigen Förderbescheid. „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht von einem konkreten Förderbescheid sprechen“, erklärt der Samtgemeindebürgermeister. Die Samtgemeinde sei zunächst mit ihrer Projektskizze beziehungsweise Interessenbekundung vom Haushaltsausschuss des Bundestages für eine Förderung ausgewählt worden. „Die Auswahl ist zwar die größte Hürde, endgültige Sicherheit besteht aber erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.“
Bis dahin stehen noch mehrere Verfahrensschritte an. Nach einer Informationsveranstaltung folgt zunächst ein Koordinierungsgespräch, anschließend muss die Samtgemeinde den vollständigen Förderantrag einreichen. Erst danach wird über die endgültige Bewilligung der Fördermittel entschieden.
Beitragsbild: Der Samtgemeindesportplatz wird voraussichtlich gefördert. Foto: Archiv/ Sophie Weinmann
