In diesen Tagen erhalten Grundstückseigentümer im Landkreis Helmstedt Post von der Kreisverwaltung: Die Abfallgebührenbescheide werden verschickt. Darauf weist der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz hin.
Versendet werden die Jahresendabrechnung für 2025 sowie die Jahresvorausveranlagung für 2026. Beide Bescheide kommen gemeinsam in einem Umschlag. Wie auch in den Vorjahren basiert die Endabrechnung auf der Annahme, dass alle im Jahr 2025 festgesetzten Abschlagszahlungen fristgerecht beglichen wurden.
Ein mögliches Guthaben wird ausschließlich per Überweisung ausgezahlt. Bürger, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, müssen dafür ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC angeben. Die Überweisungen sollen voraussichtlich Anfang Februar 2026 erfolgen.
Keine Möglichkeit auf Widerspruchsverfahren
Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass die frühere Möglichkeit Widerspruchsverfahren aufgrund einer Änderung der Landesgesetzgebung bereits seit Jahren nicht mehr besteht. Bei formalen Fehlern im Bescheid – etwa einer falschen Tonnenanzahl – wird empfohlen, direkt Kontakt mit der im Bescheid genannten Sachbearbeiterin aufzunehmen.
Für allgemeine Anfragen oder Mitteilungen steht auch die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung. Diese Kontaktaufnahme hat jedoch keinen Einfluss auf laufende Rechtsbehelfsfristen. Bei Fragen zu Zahlungen, Rückständen oder Mahnungen helfen die Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Finanzen telefonisch weiter.
Änderungen teilweise nicht mehr bei den Abfallgebühren berücksichtigbar
Wichtig für viele Betroffene: Änderungen zu Namen, Adressen, Eigentumsverhältnissen oder Kontodaten, die nach dem 23. Dezember 2025 eingegangen sind, konnten für die aktuellen Jahresbescheide teilweise nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden voraussichtlich im nächsten unterjährigen Bescheidlauf am 11. März 2026 nachgepflegt.
Zudem bittet der Landkreis um Verständnis, dass es aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware sowie interner Schulungen aktuell zu Verzögerungen in der Bearbeitung und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen kann. Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, wird darum gebeten, Anliegen bevorzugt schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Beitragsbild: Grundstückseigentümer bekommen bald Post vom Kreis wegen der Abfallgebühren. Foto: Stock
