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Schneller arbeiten, besser integrieren im Landkreis Helmstedt

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 16:26 Uhr

Im Landkreis Helmstedt entfällt die sechsmonatige Sperre, bis sich Asylsuchende eine Arbeit suchen dürfen. Der Kreistag hob damit eine Entscheidung von vor 10 Jahren mit Blick auf die Würde und soziale Teilhabe der Geflüchteten auf.

Bisher ist es so, dass wenn eine geflüchtete Person in den Landkreis Helmstedt kommt, sie in den ersten sechs Monate des Aufenthalts nicht arbeiten darf. Danach ist eine Zustimmung von offizieller Seite nötig. Das sollte wegfallen.

„Arbeitsverbote verletzen die Menschenwürde“, sagte Landrat Gerhard Radeck (CDU) in seiner Rede dazu. Er unterstützte den Antrag der FDP/UWG-Gruppe. Seiner Aussage nach komme aus einer Zeit, in der die Politiker befürchteten, dass die vielen kommenden Geflüchteten den Bürgern vor Ort die Arbeit wegnehmen würden. „Wenn man das so sieht, war es damals schon falsch.“

Arbeit hilft bei Integration

Zudem helfe Arbeit bei der Integration der neu angekommenen Menschen. Struktur im Alltag, schnellere Sprachkompetenzen, Teilhabe und Selbstbestimmung stünden diesen Personen genauso wie im Landkreis schon heimischen Menschen. Zudem gelangen mit weniger Sperren und Verwaltungsaufwand Fachkräfte schneller in offene Stellen.

Das spiegelte die Begründung des Antrags wider. Laut der Fraktion stelle das Verbot „eine unnötige Belastung für Betroffene dar, verhindert ihre gesellschaftliche Teilhabe und führt zu volkswirtschaftlichen Verlusten.“ Außerdem kosten diese Verbote den Kreis zusätzlich Geld. Denn Asylsuchende müssten erst einmal sechs Monate über Sozialleistungen versorgt und betreut werden, bis der Prozess der Arbeitserlaubnis begonnen werden könne.

Hintergrund der nun aufgehobenen Regelung ist Paragraf 61 des Asylgesetzes. Das beschränkt die Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden und Geduldeten stark.

Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Arbeit ist erst erlaubt, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert und die Arbeitsagentur zustimmt.

Ausnahmen zu schnellerer Arbeitserlaubnis

Ausgenommen hiervon sind Bewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat oder Bewerber, deren Antrag als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt worden ist. Sie können nach § 61 Asylgesetz gar keine
Erlaubnis erhalten. Diese Ausnahmen sollen bestehen bleiben. Für Asylbewerber außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung gilt immerhin eine Sperre von drei Monaten.

Auch für Geduldete gelten Beschränkungen. Geduldete in einer Aufnahmeeinrichtung sollen erst 6 Monate und Geduldete außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung 3 Monate nach Erteilung der Duldung arbeiten dürfen, außer es stehen konkrete Abschiebungsmaßnahmen bevor. In letzterem Fall soll weiterhin keine Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Jedenfalls so lange bei der Ausreisepflicht weiterhin Vollzugsdefizite bestehen, müssen Asylbewerber und Geduldete schneller und effektiver in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Definition Vollzugsdefizit

Von einem Vollzugsdefizit spricht man, wenn das Gesetz oder einzelne seiner Normen in der Praxis nur unzureichend angewendet werden, das Gesetz also besser ist als die Wirklichkeit. (Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung)

Neue Regelung einstimmig beschlossen

Der Kreistag wurde daraufhin unterbrochen, damit sich der Kreisausschuss spontan zu dem Antrag beraten konnte. Die 34 anwesenden Mitglieder nahmen den Antrag einstimmig an.

Neben den wegfallenden bürokratischen Hürden soll es nun „faire und transparente Regelungen geben“. So sollen die Personen während des ganzen Asylverfahrens arbeitsberechtigt bleiben. Außerdem will sich der Landkreis nun darum kümmern, dass die Personen gut beim Einstieg in das Berufsleben begleitet werden. Genauer heißt das: Sprachkurse und einfachere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.

Beitragsbild: Asylsuchende sollen im Landkreis Helmstedt keine Arbeitssperren mehr haben. Foto: Stock

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