Der Bundesrat hat ein Gesetz beschlossen, das die Ferienbetreuung für Grundschulkinder deutlich verbessert. Mit einem neuen Gesetz können Kommunen künftig auch Angebote freier Träger der Jugendhilfe auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung anrechnen.
Die Initiative dazu kam aus Niedersachsen und trifft vor allem Familien und Kommunen vor Ort. Denn bislang war die Lage kompliziert: Nur schulische Angebote oder offiziell genehmigte Horte durften für Ferienangebote der Einrichtungen berücksichtigt werden. Viele bewährte Ferienprogramme wie Workshops, Ausflüge oder Ferienpass-Aktionen blieben außen vor.
Das ändert sich jetzt grundlegend. Künftig können Städte und Gemeinden auch Angebote anerkannter freier Träger einbinden. Damit werden bestehende Strukturen gestärkt und rechtssicher in den Ganztag integriert.
Mehr Planungssicherheit bei Ferienbetreuung für Kommunen
„Es ist ein großer Erfolg für Niedersachsen, dass die Bundesregierung unsere Bundesratsinitiative umgesetzt hat“, sagt Stephan Ertner. Der Staatssekretär sieht darin eine deutliche Entlastung für Kommunen. „Viele gut funktionierende Ferienprogramme hätten nach bisheriger Rechtslage nicht anerkannt werden können – obwohl sie sich vor Ort längst bewährt hatten.“
Mit den neuen Regelungen erhalten Kommunen mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig wird das Engagement der Träger gewürdigt, die seit Jahren verlässliche Ferienangebote organisieren. Für Familien bedeutet das vor allem mehr Auswahl und Verlässlichkeit.
Der Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Erstklässler. In den folgenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Spätestens ab 2029/30 gilt er vollständig.
Der Anspruch umfasst eine Betreuung an fünf Werktagen mit bis zu acht Stunden täglich und schließt ausdrücklich auch die Schulferien ein.
Beitragsbild: Der Anspruch auf Betreuung soll nun auch auf die Ferien ausgeweitet werden. Foto:

