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Die seit Herbst geltende Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Aviären Influenza ist im Landkreis Helmstedt aufgehoben.

Geflügelpest: Stallpflicht im Süden des Landkreises Wolfenbüttel

Zuletzt aktualisiert: Montag, 16. Februar 2026, 12:45 Uhr

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb bei Osterwieck im Landkreis Harz (Sachsen-Anhalt) hat der Landkreis Wolfenbüttel umfangreiche Schutzmaßnahmen erlassen. Betroffen ist der südliche Teil des Kreisgebiets. Dort gelten ab sofort eine Stallpflicht sowie eine Überwachungs- und Schutzzone.

Mit einer Allgemeinverfügung vom 30. Januar 2026 ordnet der Landkreis eine unverzügliche Aufstallung für sämtliche Geflügelhaltungen im betroffenen Gebiet an – unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche Betriebe oder private Hobbyhaltungen handelt. Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Tauben, Wachteln, Fasane, Laufvögel und weitere Geflügelarten müssen im Stall oder in einer gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung gehalten werden.

Überwachungs- und Schutzzone festgelegt

Die eingerichtete Überwachungszone umfasst Teile der Gemeinde Schladen-Werla sowie Bereiche der Samtgemeinden Oderwald und Elm-Asse. Südlich von Hornburg wurde zusätzlich eine Schutzzone eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete ist es untersagt, Geflügel sowie Geflügelprodukte oder -bestandteile in Bestände hinein- oder aus ihnen heraus zu verbringen. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Darüber hinaus gelten strenge Hygieneauflagen. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist konsequent zu vermeiden. Futter, Tränkwasser und Einstreu müssen so bereitgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Ställe dürfen ausschließlich von befugten Personen betreten werden, Schutzkleidung ist verpflichtend. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Vorrichtungen wie Desinfektionsmatten zu nutzen.

Meldepflicht auch für Hobbyhalter

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch kleine Geflügelhaltungen und Hobbybestände meldepflichtig sind. Wer seine Tiere bislang noch nicht registriert hat, wird aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.

Die Allgemeinverfügung wurde am 30. Januar 2026 im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bereit. Für Rückfragen und Meldungen steht das Veterinäramt des Landkreises Wolfenbüttel telefonisch unter 05331/846541 oder per E-Mail zur Verfügung. Eine Übersichtskarte zeigt die Schutzzone (rot) und die Überwachungszone (blau).

Beitragsbild: Die Hühner müssen im Süden des Landkreises bis auf Weiteres in den Ställen bleiben. Foto: Stock

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