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Die Briefwahl-Unterlagen für die Kommunalwahl 2026 im Landkreis Wolfenbüttel können beantragt werden

Kommunalwahl 2026: Anmeldestart für Briefwahl

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 7. August 2026, 10:47 Uhr

Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September 2026 , entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die politische Vertretung der Region. In der Zeit von 8 bis 18 Uhr werden in der Stadt Wolfenbüttel die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Wolfenbüttel, des Rates der Stadt Wolfenbüttel sowie der zehn Ortsräte für die Wahlperiode vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2031 neu gewählt. Am selben Tag finden auch die Direktwahlen für acht Jahre für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Wolfenbüttel sowie der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Wolfenbüttel statt. Da die Wahlbenachrichtigungen in den nächsten Tagen versandt werden, weist die Stadtverwaltung Wolfenbüttel auf die Abwicklung und die Fristen der Briefwahl hin.

Voraussetzungen und Beantragung

Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag per Briefwahl abstimmen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines Wahlscheins nebst Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Wolfenbüttel erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich unzulässig. Personen mit Einschränkungen können sich bei der Antragstellung von einer Vertrauensperson unterstützen lassen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.

Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift enthalten. Wichtig ist zudem der Hinweis, ob der Antrag gleichzeitig für eventuell erforderliche Stichwahlen der Landrats- und Bürgermeisterwahlen gelten soll. Für die schriftliche Beantragung steht hier ein Online-Formular zur Verfügung. Alternativ kann der Antrag per E-Mail an [email protected], per Telefax unter +49 5331 86-7718 oder per Post an die Wahldienststelle der Stadt Wolfenbüttel übermittelt werden. Hierzu eignet sich auch das gedruckte Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Stimmabgabe im Briefwahllokal „Löwentor“

Eine mündliche Antragstellung ist direkt im Briefwahlbüro der Stadt Wolfenbüttel möglich. Dieses befindet sich in diesem Jahr im Löwentor (Ecke Löwenstraße/Großer Zimmerhof). Das Briefwahlbüro ist vom 17. August bis zum 11. September 2026 geöffnet: montags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr; dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Stimme auf Wunsch direkt vor Ort abgeben.

Fristen, Versand und Portokosten

Wahlberechtigte sollten den Antrag so frühzeitig wie möglich stellen und müssen dafür nicht auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten. Regulär können Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl, 13 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung in Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag möglich. Der Versand der Unterlagen erfolgt unverzüglich, sobald die Antragsdaten vollständig sind und die gedruckten Stimmzettel vorliegen.

Damit die Verwaltung die Stimmez ählen kann, muss der Wahlbrief daher spätestens am Wahlsonntag, 13. September 2026, um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Bei Postversand innerhalb Deutschlands empfiehlt sich die Absendung spätestens am dritten Werktag vor der Wahl; eine Frankierung ist innerhalb Deutschlands nicht erforderlich. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang trägt die wählende Person.

Beitragsbild: Bis zum Freitag um 13 Uhr vor der Kommunalwahl 2026 können Wähler die Briefwahl-Unterlagen beantragen. Foto: Stock

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