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Kommunalwahl 2026: Diese neuen Regeln betreffen Wähler und Kandidaten

Die Wahlplakate sind längst nicht mehr zu übersehen. Am Sonntag, den 13. September, wählen die Menschen in den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt sowie in Braunschweig ihre kommunalen Vertreter. Doch wer steht überhaupt zur Wahl und welche Bedeutung hat die Kommunalwahl für den Alltag der Bürger?

Neuaufstellung der kommunalen Gremien

Mit der Kommunalwahl werden die politischen Weichen für die kommenden fünf Jahre gestellt. Die Personen an der Spitze der einzelnen Kommunen werden neu gewählt, also die Landräte und Bürgermeister der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Sie haben eine Doppelfunktion. Sie bilden das politische Oberhaupt der Kommune und auch Leitung der jeweiligen Verwaltung.

Die gewählten Räte entscheiden unter anderem über Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Feuerwehren, Finanzen und zahlreiche weitere Themen, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen. Das sind:

  • Stadträte
  • Gemeinde- und Samtgemeinderäte
  • Kreistage

Wer darf wählen und gewählt werden?

Bei den Kommunalwahlen dürfen Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten unter einigen Voraussetzungen wählen. Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Auch für Kandidaten gelten klare Voraussetzungen. Für Rats- und Kreistagswahlen können grundsätzlich Deutsche und EU-Bürger antreten. Eine Kandidatur ist über Parteien, Wählergruppen oder als Einzelbewerber möglich.

Änderungen bei kommender Kommunalwahl

Wer sich um ein Hauptverwaltungsamt wie das des Bürgermeisters oder Landrats bewirbt, muss zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Neu ist dabei seid Frühjahr 2026 eine Verfassungstreueprüfung: Bestehen konkrete Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, können Wahlbehörden Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen, bevor über die Zulassung entschieden wird.

Auch im Wahlverfahren gibt es Änderungen. Erstmals kann eine Kommunalwahl verschoben werden, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten finden und weniger als die Hälfte der vorgesehenen Mandate besetzt werden könnte. Zudem hat das Land die Regelungen zur Briefwahl verschärft. In Briefwahlbezirken mit weniger als 30 Wahlbriefen zählen die Leute vor Ort die Stimmen künftig nicht mehr getrennt aus, um das Wahlgeheimnis besser zu schützen.

Ablauf vor Ort

Vor der Wahl bekommen alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis stehen, eine sogenannte Wahlbenachrichtigung. Darin stehen noch einmal alle Informationen. Man erfährt also,

  • für welche Gremien und Positionen man genau abstimmt,
  • wo man wählen wird,
  • was man dafür benötigt
  • und wie der Ablauf sein wird.

Die jeweiligen Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr offen haben. Mit der Wahlbenachrichtigung und einem Personalausweis meldet man sich vor Ort an. Dort bekommt man die Wahlblätter, je eins pro Gremium und Posten, über den man abstimmt.

Gewählt wird nach dem Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können ihre drei Stimmen einer Partei oder einem Kandidaten geben oder sie auf mehrere Listen und Bewerber verteilen. Bei Bürgermeister- und Landratswahlen steht dagegen nur eine Stimme zur Verfügung.

Beitragsbild: Im September wählen die Menschen vor Ort verschiedene Gremien vor Ort neu. Foto: Stock

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