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Die seit Herbst geltende Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Aviären Influenza ist im Landkreis Helmstedt aufgehoben.

Landkreis Wolfenbüttel hebt Restriktionszonen auf

Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10. März 2026, 09:32 Uhr

Gute Nachrichten für Geflügelhalter im Süden des Landkreises Wolfenbüttel: Die wegen der Geflügelpest eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen sind seit Dienstag, den 10. März, aufgehoben. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Landkreises vom Montag, den 9. März.

Die Maßnahmen waren Ende Januar notwendig geworden, nachdem im benachbarten Landkreis Harz ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden war.

Betroffen war ein Putenmastbetrieb im Ortsteil Bühne der Stadt Osterwieck. Rund um den Betrieb wurden daraufhin Schutzmaßnahmen in einem Radius von bis zu zehn Kilometern angeordnet. Das hatte Auswirkungen auch auf Teile des Landkreises Wolfenbüttel.

Einschleppung des Virus immer noch möglich

Innerhalb der Überwachungszone lagen unter anderem Bereiche der Gemeinde Schladen-Werla sowie Teile der Samtgemeinden Oderwald und Elm-Asse. Zusätzlich war südlich von Hornburg eine Schutzzone eingerichtet worden.

Trotz der Aufhebung der Restriktionszonen warnen die Behörden weiterhin vor einer Einschleppung des Virus in Geflügelbestände. Denn das Geflügelpestvirus wurde in der Region bereits bei Wildvögeln nachgewiesen. Deswegen gibt es die Gefahr eines Eintrags laut Veterinäramt immer noch.

Vorsichtsmaßnahmen immer noch nötig

Geflügelhalter sollten daher weiterhin strenge Vorsichtsmaßnahmen beachten. Dazu gehört insbesondere, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln – vor allem Wassergeflügel – möglichst zu verhindern. Futter, Tränkwasser und Einstreu müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

Zudem sollten Stallungen nicht von unbefugten Personen betreten werden, und beim Betreten der Anlagen ist Schutzkleidung zu tragen. Desinfektionsmöglichkeiten für Schuhwerk werden ebenfalls empfohlen.

Wichtig ist außerdem: Auch kleine Geflügelhaltungen und Hobbyhaltungen müssen beim Veterinäramt gemeldet sein. Noch nicht registrierte Bestände sollten umgehend angezeigt werden.

Beitragsbild: Auch wenn die Restriktionszonen aufgehoben wurden, sollten Hühnerhalter weiterhin vorsichtig sein. Foto: Stock

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