Die anhaltende Trockenheit hat Folgen für Bürger im Landkreis Wolfenbüttel. Mit einer Allgemeinverfügung schränkt die Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme ab sofort bis Ende September ein. Grund sind die niedrigen Wasserstände in Bächen, Flüssen, Seen und Teichen.
Der Landkreis will mit den Maßnahmen die Gewässer schützen und einen verantwortungsvollen Umgang mit den verfügbaren Wasserressourcen sicherstellen.
Wasser aus Bächen und Flüssen darf nicht entnommen werden
Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern der zweiten und dritten Ordnung zur Bewässerung und Beregnung verboten. Das gilt auch dann, wenn bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Betroffen sind insbesondere Wasserentnahmen mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs.

Bewässerung mit Grundwasser tagsüber untersagt
Auch bei der Nutzung von Grundwasser gelten Einschränkungen. Zwischen 10 und 18 Uhr dürfen öffentliche und private Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen sowie Sportanlagen wie Rasen- oder Tennisplätze nicht bewässert werden. Diese Regelung gilt ebenfalls unabhängig von einer bestehenden wasserrechtlichen Genehmigung.
Wiederholte Maßnahmen wegen anhaltender Trockenheit
Der Landkreis Wolfenbüttel musste bereits in den Jahren 2020, 2022, 2023 und 2025 vergleichbare Einschränkungen anordnen. Die aktuelle Verfügung reagiert erneut auf die anhaltend trockene Witterung und die damit verbundenen Belastungen für Natur und Wasserversorgung.
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Mittwoch, den 30. September 2026. Weitere Informationen sowie den vollständigen Wortlaut der Verfügung veröffentlicht der Landkreis im Amtsblatt und auf den Internetseiten des Umweltamtes.
Beitragsbild: Die Innerste bei Sehnde führt wegen der Trockenheit wenig Wasser. Fotos: Landkreis Wolfenbüttel
