Der große Wahltag der Kommunalwahl ist vorbei und die Stimmen der Wähler sind ausgezählt. Aber vielerorts müssen die Bürger noch einmal wählen, und gewählt bedeutet für Politiker nicht gleich ein Amt.
Bis die erste Sitzung eines Rats oder des Kreistags stattfinden kann, müssen noch einige Dinge passieren. Zunächst sind einige formale Schritte notwendig, um das Wahlergebnis offiziell zu bestätigen:
- Direkt nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis veröffentlicht.
- Das Wahlergebnis wird geprüft und von der Kommune veröffentlicht. Legt innerhalb von zwei Wochen niemand schriftlich Einspruch ein, ist die Wahl rechtskräftig.
- Die gewählten Vertreter nehmen die Wahl an. Sie bestätigen also, dass sie die Position annehmen, in die sie gewählt wurden.
- Kam es in einer Direktwahl – also einer Wahl, bei der Personen von Bürgern in eine Position gewählt werden – nicht zu einem finalen Ergebnis, findet eine Stichwahl statt. Das passiert häufiger bei den Posten der Bürgermeister und Landräte.
Wann kommt es zur Stichwahl?
Die Kommunalwahl ist mit einem Durchgang meist noch nicht zu Ende. Bei den Landrats- und Bürgermeisterposten, die direkt von den Bürgern gewählt werden, sind regelmäßig Stichwahlen notwendig. Das ist der Fall, wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht.

Die Stichwahl findet in der Regel zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt. Dabei treten nur noch die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss aufpassen: Die Unterlagen kommen nicht automatisch per Post, nur weil man schon im ersten Durchgang über die Briefwahl gewählt hat. Wer im Antrag die Briefwahl gleich für beide Termine beantragt hat, muss diese neu beantragen.
Da die Stichwahl nur zwei Wochen nach der Wahl ist, sind die Fristen für einen Antrag und die Abgabe kürzer. Die Briefwahlunterlagen können spätestens am Freitag, den 25. September, an der zuständigen Stelle abgeholt werden. Wähler müssen beachten, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, den 27. September, beim Wahlamt sind.
Für den Sieg in der Stichwahl reicht anschließend die einfache Mehrheit: Gewählt ist also der Kandidat, der mehr Stimmen als sein Konkurrent erhält.
Wer die Wahl gewinnt, muss – wie bei den anderen Posten – die Wahl annehmen. Ist das geschehen, starten die Bürgermeister und Landräte mehrheitlich im November in ihren neuen Job.
Wer zieht in den neuen Rat ein?
Bei der direkten Wahl der Oberhäupter der Kommunen ist am Ende klar, wer das Amt bekleidet. Auf dem Wahlzettel für die lokalen Parlamente stehen pro Partei aber meist mehr Kandidaten, als diese jeweils Sitze bekommen hat. Welcher Politiker zieht dann tatsächlich in den Kreistag sowie in den Stadt- oder Gemeinderat ein?
Entscheidend dafür sind zwei Faktoren:
- Die Liste mit Politikern auf dem Wahlschein
- Direkt gesetzte Kreuze bei bestimmten Personen
Die gewonnenen Sitze einer Partei werden grundsätzlich entsprechend der Reihenfolge auf dieser Liste vergeben, die zur Wahl stand.
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Bekommt eine Partei beispielsweise fünf Sitze im Stadtrat, ziehen in der Regel die ersten fünf Kandidaten ihrer Liste in den Rat ein.
Die Politiker einer Partei können auch in den jeweiligen Rat oder Kreistag kommen, auch wenn sie nicht über die Liste in das jeweilige Parlament einziehen. Geben genügend Wähler einem einzelnen Politiker ihre Stimme, bekommt dieser zusätzlich zum Sitzkontingent seiner Partei einen Platz im Rat.
Die erste Sitzung nach der Wahl
Das alles passiert in der Zeit bis zur ersten Rats- oder Kreistagssitzung. Die Termine veröffentlichen die Kommunen über ihr Ratsinformationssystem auf der eigenen Webseite.

Die sogenannte konstituierende Sitzung, also die erste Sitzung, findet spätestens einen Monat nach der Wahl statt. Während dieser geht es viel um organisatorische Themen. Einige Kommunen verteilen diese Aufgaben wegen ihrer Menge auf zwei Termine.
- Einige Ratsmitglieder sind ausgeschieden, andere sind neu dazugekommen.
- Stellvertreter des Bürgermeisters oder Landrats im Gremium werden gewählt.
- Die Zusammensetzung der verschiedenen Fachausschüsse wird bestimmt.
- Der neue Bürgermeister oder Landrat wird vereidigt, tritt also den Job offiziell an.
- Die Ratsmitglieder werden verpflichtet.
Beitragsbild: Bis zur ersten Stadtrats- oder Kreistagssitzung müssen nach einer Wahl noch einige Dinge passieren. Foto: Stock
