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Ab sofort dürfen Mähroboter in den Gärten des Landkreises Helmstedt nachts nicht mehr betrieben werden.

Neuer Igel-Schutz: Nachtfahrverbot für Mähroboter beschlossen

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25. Februar 2026, 13:42 Uhr

Ab sofort dürfen Mähroboter im Landkreis Helmstedt nachts nicht mehr betrieben werden. Mit einer Allgemeinverfügung will die Untere Naturschutzbehörde vor allem den Erinaceus europaeus – besser bekannt als Westigel – schützen.

Das Verbot gilt täglich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Hintergrund ist der rückläufige Bestand des nachtaktiven Tieres. Der Igel steht in Niedersachsen auf der Vorwarnliste der Roten Liste.

„Der nächtliche Betrieb von Mährobotern erhöht das Risiko schwerer Verletzungen oder Tötungen erheblich“, heißt es in der Begründung der Behörde. Besonders problematisch: Igel flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein. Das hat fatalen Folgen beim Kontakt mit den scharfen Klingen.

Immer mehr verletzte Tiere

Studien belegen einen deutlichen Anstieg verletzter Tiere in den vergangenen Jahren. Technische Schutzmechanismen der Hersteller reichen nach Einschätzung der Behörde derzeit nicht aus.

Die Verfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist sofort vollziehbar. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, in schweren Fällen sogar bis zu 50.000 Euro.

Ausnahmen sind auf Antrag möglich, etwa bei Dachflächen, auf denen eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Mit der Maßnahme reagiert der Landkreis auf die zunehmende Verlagerung der Igel in Siedlungsräume. Gärten gelten längst als Ersatzlebensraum. Dort sollen die Tiere künftig nachts wieder sicherer unterwegs sein.

Beitragsbild: Weil Igel sich immer öfter in Gärten ansiedeln, dürfen nachts keine Mähroboter mehr fahren. Foto: Stock

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