Die niedersächsische Landesregierung will eine bislang bestehende Lücke im Strafrecht schließen. Wie die Niedersächsische Staatskanzlei mitteilt, hat das Kabinett am Dienstag, den 13. Januar, beschlossen, eine Bundesratsinitiative gegen sexuell motivierte Bildaufnahmen auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre deutlich zu stärken.
Nach geltender Rechtslage sind heimlich angefertigte Aufnahmen unbekleideter Personen in der Öffentlichkeit bislang nicht strafbar. Auch das Fotografieren oder Filmen von durch Kleidung bedeckten intimen Körperbereichen bleibt oft ohne rechtliche Konsequenzen. Strafbar sind solche Taten derzeit nur dann, wenn sie in Wohnungen oder besonders geschützten Räumen stattfinden.
„Unerträglicher Zustand“ für Opfer
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift massiv in deren Intimsphäre ein“, sagt die Niedersächsische Justizministerin, Dr. Kathrin Wahlmann (SPD). Besonders betroffen seien Frauen und junge Mädchen. Solche Taten seien grenzüberschreitend, demütigend und könnten das Leben der Opfer dauerhaft beeinträchtigen.
Dass dieses Verhalten bislang straflos bleibe, bezeichnet Wahlmann als „unerträglich“. Der Staat müsse hier klare Grenzen ziehen, um Betroffene wirksam zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Konkreter Fall sorgt für politische Initiative
Auslöser der Initiative sind mehrere Vorfälle aus jüngster Zeit, die ohne strafrechtliche Folgen blieben. In einem besonders eindrücklichen Fall wurden zwei junge Frauen in einer Sauna heimlich gefilmt. Sie bemerkten den Mann, sprachen ihn an und informierten die Polizei. Das Handy des Täters samt der Aufnahmen wurde sichergestellt.
Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil keine Strafbarkeit existiert. Das Mobiltelefon mit den Nacktaufnahmen wurde dem Mann zurückgegeben.
„Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie dringend wir gesetzgeberisch handeln müssen“, sagt Wahlmann. Sprecherin ist die Niedersächsische Justizministerin. Es sei völlig inakzeptabel, dass heimliches Filmen in einer Sauna straflos bleibe und die Aufnahmen am Ende sogar wieder in die Hände des Täters gelangten. Ein solches Verhalten gehöre „besser gestern als heute“ unter Strafe.
Öffentliche Orte bislang rechtliche Grauzone
Problematisch ist aus Sicht der Landesregierung vor allem, dass öffentlich zugängliche Orte wie Saunen, Schwimmbäder oder Sammelumkleiden bislang nicht ausreichend geschützt sind.
Genau hier setzt der Entschließungsantrag an. Künftig sollen auch dort heimliche Bildaufnahmen strafbar sein, wenn sie die Intimsphäre verletzen. Die Initiative soll nun in den Bundesrat eingebracht werden.
Beitragsbild: Heimliches Fotografieren in der Öffentlichkeit soll strafbar werden. Foto: Stock
