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Sicherer Umgang mit Feuerwerk: Wichtige Hinweise und Verbote der Samtgemeinde Elm-Asse

Silvester in Wolfenbüttel: Böllern nicht überall erlaubt

Wenn zum Jahreswechsel Raketen und Böller den Himmel erleuchten, gilt in Wolfenbüttel besondere Vorsicht. Die bundesweit geltende 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz regelt den Verkauf und das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk strenger als vielen bewusst ist. Neben dem generellen Abbrennverbot außerhalb des Jahreswechsels untersagt die Verordnung das Zünden von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II auch an Silvester und Neujahr in sensiblen Bereichen.

Davon betroffen sind nicht nur die bekannten Schutzzonen rund um Kirchen, Krankenhäuser sowie Kinder- und Alternheime, sondern auch Bereiche mit Fachwerkhäusern und besonders brandempfindlichen Anlagen. Wie die Stadtverwaltung von Wolfenbüttel mitteilt, ist deswegen in guten Teilen der Altstadt Feuerwerk verboten. Das Verbot gilt in einem Radius von 200 Metern um diese Gebäude und Bereiche.

Kein Feuerwerk in der Innenstadt oder an mehren Einrichtungen

Für die Innenstadt Wolfenbüttels mit ihrer überwiegend aus Fachwerkbauten bestehenden Bausubstanz geht eine verstärkte Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk aus. Deswegen muss die gesamte Innenstad einschließlich der August- und Juliusstadt ohne Feuerwerk auskommen. Auch im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkbauten wegen der Brandgefahr verboten.

Die Stadt Wolfenbüttel appelliert daher an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürger. Die Verwaltung bittet daher darum, in der gesamten Innenstadt und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen kein Silvesterfeuerwerk abzubrennen.

Wenn Ordnungsbehörden in der Stadt jemanden finden, der dem nicht folgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wo Feuerwerk abgebrannt werden darf, muss im Anschluss aber auch wieder sauber gemacht werden. Abgeschossene Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll. Laut Stadt blieb in den vergangenen Jahren jede Menge Dreck nach dem durchgeknallten Jahreswechsel auf Straßen und Wegen liegen.

Die Verwaltung erinnert daher an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter. Niemand müsse am Neujahrsmorgen zum Saubermachen in aller Frühe aufstehe. Ab Freitag, dem 2. Januar 2026, sollten die Straßen und Gehwege spätestens wieder sauber sein.

Beitragsbild: Wer gerne Feuerwerk abbrennt, muss in Wolfenbüttel auf die Verbotszonen achten. Foto: Stock

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