Eine technische Störung im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Anfang Dezember zu Problemen bei der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) geführt. Die Folgen spüren nun auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst – unter anderem bei der Gehaltsabrechnung für Januar 2026.
Betroffen sind vor allem Fälle, in denen Gehälter als Vorschuss ausgezahlt wurden. In diesen Fällen konnten die korrekten Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung teilweise nicht berücksichtigt werden. Auch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) war von der Störung betroffen.
Teilweise wirkten sich die technischen Probleme auch auf andere kürzlich geänderte ELStAM aus, etwa bei Steuerklassen oder Freibeträgen. In einzelnen Fällen wurde die erstmalige Übermittlung der Versicherungsbeiträge sogar vollständig unterlassen. Die Folge ist: Die Lohnsteuer wurde auf Basis fehlerhafter Werte berechnet und das Netto fiel geringer aus als erwartet.
Betroffene müssen nichts unternehmen
„Die Abweichungen werden rückwirkend korrigiert, sobald die richtigen Daten vorliegen“, heißt es aus dem zuständigen Bereich. Sprecher des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung.
Für die Beschäftigten gibt es jedoch Entwarnung. Sobald die korrigierten ELStAM bereitgestellt werden, erfolgt automatisch eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet.
Das NLBV bittet ausdrücklich darum, von Rückfragen, Schreiben oder der Übersendung von Bescheinigungen abzusehen. Weder das Landesamt noch die Finanzämter haben Einfluss auf die technische Behebung der Störung.
Hintergrund zur Umstellung ab 2026
Zum Donnerstag, den 1. Januar 2026, trat eine grundlegende Neuerung in Kraft: Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden seitdem elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt und direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Versicherungsunternehmen melden die Daten an das BZSt, von dort werden sie den Arbeitgebern zum Abruf bereitgestellt.
Gleichzeitig entfällt die bisherige Mindestvorsorgepauschale. Die aktuelle Störung fiel somit zeitlich mit dieser Umstellung zusammen.
Beitragsbild: Wegen eines technischen Problems bekommen Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Januar weniger Geld. Foto: Stock
