Der Geschäftsbereich Veterinärwesen des Landkreises Helmstedt weist auf Änderungen bei der Trichinenuntersuchung hin. Aufgrund organisatorischer Gründe können die Untersuchungen in den vier Wochen ab Montag, den 13. Juli, größtenteils nicht im Landkreis selbst durchgeführt werden.
Lediglich am Montag, den 13. Juli, können Trichinenproben noch im Landkreis Helmstedt untersucht werden. Vom Montag, den 20. Juli, bis Sonntag, den 2. August, erfolgt die Untersuchung bei der Stadt Braunschweig.
Die Proben müssen eigenständig zum Veterinäramt in der Richard-Wagner-Straße 1 gebracht werden. Die Abgabe ist jeweils montags und donnerstags von 8 bis 10 Uhr an einer Kühlbox im Haupteingang möglich. Die Untersuchungen beginnen an diesen Tagen ab 10 Uhr. Die Gebühren werden später per Kostenbescheid erhoben.
Deutliche Kennzeichnung möglich
In der Kalenderwoche 32 wird die Trichinenuntersuchung bei der Stadt Wolfsburg durchgeführt. Die Proben können ausschließlich am Dienstag, den 4. August, bis 8.30 Uhr am Standort Schachtweg 10 abgegeben werden. Die Bezahlung ist dort ausschließlich per EC-Karte möglich.
Der Landkreis weist darauf hin, dass sämtliche Trichinenproben aus dem Landkreis Helmstedt sowohl auf der Probe als auch auf dem Wildursprungsschein deutlich mit „HE“ gekennzeichnet werden müssen. Nur so ist eine eindeutige Zuordnung zu den Untersuchungsstellen möglich.
Außerdem ist eine Mindestmenge von 60 Gramm Muskelfleisch erforderlich. Die Proben sollten hygienisch verpackt sein. Neben dem Wildursprungsschein ist bei Blutproben auch der entsprechende Probenbegleitschein einzureichen. Zusätzlich muss ein bereits mit der eigenen Anschrift ausgefüllter Prüfbericht beigefügt werden. Das Formular steht auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt bereit und ist auch im Veterinäramt erhältlich.
