Niedersachsen geht einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl. Mit einem neuen Runderlass hat das Land den Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern beschlossen. Künftig soll kein Rind mehr dauerhaft angebunden im Stall gehalten werden.
Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte (Bündnis 90/die Grünen) bezeichnet die Entscheidung als wichtigen Meilenstein für den Tierschutz. „In Zukunft wird in Niedersachsen kein Rind mehr sein Leben im Stall angebunden verbringen“, sagt Staudte. Die Ministerin verweist darauf, dass Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutzverbände gemeinsam an dem Ausstiegskonzept gearbeitet hätten. „Auf diesen gemeinsamen Ausstiegsplan können alle Beteiligten stolz sein“, betont Staudte.
Die Veterinärämter in Niedersachsen haben nun vier Wochen Zeit, die Untersagung der Anbindehaltung per Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Anschließend greifen gestaffelte Übergangsfristen für die betroffenen Betriebe.
Umbau für weitere Haltung von Rindern zwingend nötig
Landwirte, die ihre Rinder ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen innerhalb von sechs Monaten mitteilen, ob sie auf ein anderes Haltungssystem umstellen oder die Tierhaltung aufgeben wollen. Für die Umstellung oder Aufgabe der Haltung bleibt ihnen anschließend eine Frist von 18 Monaten.
Längere Übergangszeiten gelten für Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung sowie für die Haltung männlicher Mastrinder. Diese Betriebe haben drei Jahre Zeit für die Meldung ihrer Pläne. Der Umbau muss spätestens nach sieben Jahren abgeschlossen sein. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums werden deutschlandweit noch immer mehr als eine Million Rinder in Anbindehaltung gehalten. In Niedersachsen betrifft dies nach Schätzungen weiterhin deutlich mehr als 1.000 Betriebe.
„Wer die Bilder sieht, wenn Rinder nach dem Winter wieder auf die Weide gelassen werden, weiß, dass sie Bewegung lieben“, sagt Staudte. „Es ist nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssen.“
Für notwendige Stallumbauten stehen Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zudem unterstützt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Betriebe mit Beratungsangeboten bei der Umstellung.
Beitragsbild: Rinder sollen nicht mehr angebunden gehalten werden. Foto: Stock
