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Die Verkehrsbetriebe im Landkreis Helmstedt haben wegen dem winterlichen Wetter den Beitrieb eingestellt. Die Straßen seien zu unsicher.

Winterdienst in Wolfenbüttel: Wer räumt was wann?

Sobald Eis und Schnee einsetzen, läuft der Winterdienst in der Stadt auf Hochtouren. Rund 80 Mitarbeiter stehen in Wolfenbüttel unter der Regie der Stadt bereit, um Straßen, Wege und Plätze möglichst sicher zu halten. Doch die Stadt ist nicht allein für das Räumen der Straßen zuständig, wie die Verwaltung mitteilt.

Gestreut und geräumt wird von der Stadt auf Fahrbahnen, Rad- und Fußwegen, Überwegen sowie öffentlichen Plätzen. Die Winterdienstfahrzeuge sind – je nach Wetterlage – bereits ab 4 Uhr morgens bis etwa 22 Uhr unterwegs. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit so weit wie möglich zu gewährleisten.

Doch nicht überall kann gleichzeitig geräumt werden. „Nach Schneefällen und bei Eisglätte arbeiten wir strikt nach Dringlichkeit“, erklärt die Stadt. Sprecher der Stadt Wolfenbüttel. Zuerst sind Hauptverkehrsstraßen und vom öffentlichen Nahverkehr genutzte Strecken an der Reihe. Danach folgen weniger stark befahrene Straßen.

Große Flächen, viel Handarbeit

Insgesamt betreut der städtische Winterdienst rund 200 Kilometer Fahrbahnen und 40 Kilometer Radwege, auf denen Maschinen eingesetzt werden. Zusätzlich gibt es etwa 550 Einsatzstellen, die manuell von Eis und Schnee befreit werden müssen. Teilweise ist das mehrmals täglich nötig.

Trotz aller Bemühungen kann es vor allem in Nebenstraßen vorkommen, dass sich festgefahrene Schneedecken bilden. Diese lassen sich später nicht immer vollständig beseitigen.

Gehwege: Eigentümer und Mieter in der Pflicht

Was viele nicht wissen: Für Gehwege und Gossen sind laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Wolfenbüttel die Grundstückseigentümer verantwortlich. Bei Schnee und Glätte muss der Gehweg mindestens einen Meter breit geräumt und gestreut werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt dies für einen entsprechenden Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn.

Auch an Kreuzungen, Einmündungen, Überwegen und Haltestellen müssen stadtweit sichere Zugänge freigehalten werden. Je nach Mietvertrag kann diese Pflicht auch auf Mieter übertragen sein. Ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich.

Stadt bittet um Verständnis

Die Stadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich auf winterliche Bedingungen einzustellen. Mehr Zeit einzuplanen und vorsichtig zu fahren, gehört bei Schnee und Eis dazu.

Beitragsbild: Der Winterdienst der Stadt Wolfenbüttel kann nicht immer überall sein. Zudem müssen Hauseigentümer und Bewohner selbst ran. Foto: Stock

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