Eine nach Georgien abgeschobene Familie darf nach Deutschland zurückkehren. Wie der Landkreis Wolfenbüttel mitteilt, wurden bereits Schritte eingeleitet, um der Mutter und ihren drei Kindern die Rückkehr in den Landkreis zu ermöglichen.
Die Familie war Ende April abgeschoben worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein laufendes Härtefallverfahren bestand. Die Mutter und ihre Kinder galten bereits seit 2024 als ausreisepflichtig. Dennoch hätte die Abschiebung laut Landkreis zu diesem Zeitpunkt nicht vollzogen werden dürfen.
„Die Rechtmäßigkeit der Abschiebung besteht, allerdings hätte diese zu diesem Zeitpunkt nicht vollzogen werden dürfen“, erklärt Landrätin Christiana Steinbrügge. Während der Beratung durch die Härtefallkommission müsse das Abschiebeverfahren ruhen.
Abschiebestopp der Landesregierung ignoriert
Nach Angaben des Landkreises hatte die Familie bereits im Januar 2025 einen Antrag bei der Härtefallkommission gestellt. Im November desselben Jahres wurde der Fall zur Beratung angenommen. Daraufhin ordnete das Niedersächsische Innenministerium an, die Abschiebung vorerst auszusetzen.
Diese Anordnung sei im Landkreis jedoch aufgrund erheblicher personeller Engpässe und hoher Arbeitsbelastung nicht berücksichtigt worden. „Wir bedauern diesen Fehler ausdrücklich“, so Steinbrügge.
Nach Bekanntwerden des Vorgangs habe der Landkreis umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet, um die Rückkehr der Familie zu ermöglichen. Die Mutter und ihre Kinder sollen während der laufenden Prüfung des Härtefallverfahrens wieder im Landkreis Wolfenbüttel leben können.
Wie das Verfahren letztlich ausgeht, bleibt jedoch offen. Nach Abschluss der Prüfung müsse der Fall erneut bewertet werden. Georgien gilt in Deutschland weiterhin als sicherer Herkunftsstaat.
Beitragsbild: Die Familie durfte wieder zurück nach Deutschland, wo sie den Härtefallantrag abwarten dürfen. Foto: Stock
