Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderungen, die sich in Niedersachsen ehrenamtlich engagieren: Das Land Niedersachsen setzt den Assistenzleistungsfonds fort und hat ihn zugleich weiterentwickelt. Ab dem 1. Januar 2026 läuft das Förderinstrument laut dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für weitere sechs Jahre.
Ziel des Fonds ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen, Parteien und politischen Gremien zu erleichtern. Künftig profitieren davon noch mehr Engagierte. Erstmals können auch kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder kommunaler Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten. Damit will das Land die aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen stärken.
Das betrifft auch die Engagierten im ländlichen Raum im Süden Braunschweigs. Viele Kommunen und Städte haben einen Behindertenbeauftragen, beispielsweise Wolfenbüttel.
Behinderten Menschen im Engagement unterstützen
„Ehrenamtliches Engagement ist ein Mehrwert für die ganze Gesellschaft und darf insbesondere für Menschen mit Behinderungen nicht vom Geldbeutel abhängen“, sagt Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi. Der Minister betont, dass finanzielle Hürden oft ein entscheidendes Hindernis für freiwilliges Engagement seien.
„Durch die Erweiterung der Anspruchsberechtigten erfährt der Fonds eine deutliche Aufwertung. Jede und jeder, der sich engagieren möchte, soll das auch künftig tun können“, so Philippi weiter.
Der Assistenzleistungsfonds besteht bereits seit 2019. Er unterstützt Menschen mit Behinderungen, die ein Ehrenamt in leitender Funktion übernehmen oder in Gremien mitarbeiten möchten. Die Mittel können etwa für Assistenzleistungen, Kommunikationshilfen oder notwendige Unterstützung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit eingesetzt werden.
Bis zu 2.000 Euro an Unterstützung pro Person
Konkret können schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, Bl oder H eine pauschale Förderung von 1.000 Euro pro Jahr erhalten. Für gehörlose, taubblinde oder stark hörgeschädigte Menschen sind – sofern sie auf Kommunikationshilfen angewiesen sind – Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro jährlich möglich.
Für das Haushaltsjahr 2026 stellt das Land Niedersachsen insgesamt 400.000 Euro für den Assistenzleistungsfonds bereit. Mit der Fortsetzung und Aufstockung des Programms soll das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen langfristig gesichert und weiter ausgebaut werden.
Beitragsbild: Wer sich mit einer Behinderung ehrenamtlich engagiert, wird vom Land Niedersachsen unterstützt. Foto: Stock
