Es ist nicht bekannt weshalb und woher für das Pflegezentrum am Elm in Schöningen ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Hierüber schwiegen sich die Verantwortlichen bisher aus. Fakt ist, dass dieser Insolvenzantrag real ist und das beunruhigt die Gemüter.
Vieles ist unklar
Der Insolvenzantrag ist beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht worden. Zu den Gründen wollten laut weiterer Medienberichte weder der Geschäftsführer der Pflegezentrum am Elm Pflege- und Betreuung GmbH Florian Stein noch der vorläufig beauftragte Insolvenzverwalter Karsten Weste Angaben machen. Auch nicht über den Antragsteller. Das Gericht hält die Unterlagen ebenfalls unter Verschluss, bis es zur offiziellen Aufnahme des Verfahrens kommt. Zumindest hier ließ Weste gegenüber der BZ durchblicken, dass das Prüfungsverfahren durchaus die Chance besitzt, bestätigt zu werden, was wiederum bedeudete, dass das Pflegezentrum am Elm in ein Insolvenzverfahren rutsche. Dann, so wird weiter beschrieben, werde es voraussichtlich zu einer übertragenen Sanierung kommen, bei der die gesunden Geschäftsteile einer neuen Gesellschaft zugeführt würden. Die restlichen Unternehmensteile würden gelöscht. Viele Konjunktive bis hierhin.
Dennoch beruhigt Geschäftsführer Stein im Bericht: Die Geschäfte laufen zunächst ungehindert weiter. Auch die Mitarbeiter haben zunächst nichts zu befürchten – was Weste bestätigt. Er sagt, dass die Gehälter der Mitarbeiter bereits durch eine Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert seien. Dennoch ist ihr weiteres Verbleiben direkt vom wirklichen Insolvenzverfahren abhängig.
War der Insolvenzantrag bereits absehbar?
Dass allerdings schon Insolvenzgeldvorfinanzierungen geschlossen sind, dass es bereits Interessenten für die benannten „gesunden Geschäftsteile“ gebe und das Geschäftsführer Stein eine neue Leitungsfunktion in der NewSpace AG für das neue Pflegeheim in der Eichendorffstraße mit Eröffnung im November in Aussicht hat, lässt vermuten, dass die Insolvenz nicht aus heiterem Himmel komme.

Zu Anfang September solle sich entscheiden, wie es weitergeht, ob der Antrag zum offiziellen Verfahren wird und wer letztlich als Insolvenzverwalter bestimmt wird. Erst dann können nähere Angaben gemacht und das Verfahren öffentlich einsehbar sein.
Beitragsbild: Das Pflegezentrum am Elm in Schöningen, Foto: Michael Heinz

Ein Kommentar
Wichtig ist doch nur eines und das ist, dass die zu Pflegenden und die Angehörigen nicht, wie es schon andernorts geschehen, plötzlich vor dem Problem stehen, ihre Angehörigen hoppla di hopp irgendwo unterbringen zu müssen. Das hat die Politik vor Ort sicherzustellen und auch Auskunft darüber zu geben, ob dies sichergestellt ist.
Der Vorgang der Insolvenz ist ein oft zu beobachtendes Ereignis im Rahmen von veränderten Besitzverhältnissen bei juristische Personen. Deshalb sollten wir diesen hier nun nicht überbewerten, was mir als Nichtgläubiger naturgemäß leichter fällt als den Gläubigern selbst.