Wer auf der Suche nach einem Schnäppchen ist, sollte ab Ende Oktober einen Blick ins Fundbüro von Wolfenbüttel werfen – zumindest online. Die Stadt Wolfenbüttel versteigert erneut nicht abgeholte Fundsachen. Die Auktion startet am Dienstag, den 27. Oktober 2026, um 9 Uhr und läuft zwei Wochen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Seite mit den Fundsachen können Interessierte bereits Ende September online einsehen
- Ab Ende Oktober kann ersteigert werden
- Der Auktionszeitraum sind zwei Wochen
Bei den angebotenen Gegenständen handelt es sich um Fundsachen, deren Eigentümer die Stadt innerhalb der gesetzlichen Frist nicht ermitteln konnte oder deren rechtmäßige Eigentümer oder Finder sie nicht beansprucht.
Vorschau startet Ende September
Wer sich schon vor dem eigentlichen Auktionsbeginn einen Überblick verschaffen möchte, kann die angebotenen Gegenstände bereits ab Freitag, 25. September, online ansehen.
Die Vorschau ist auf der Seite des Fundbüro unter dem Bereich „Versteigerung“ zu finden.
Die eigentliche Auktion endet am Dienstag, den 10. November 2026, um 9 Uhr. Wer mitbieten möchte, muss sich zuvor auf der Plattform registrieren.
Verlorenen Gegenstand entdeckt?
In der Vorschau könnte auch der eigene, längst verloren geglaubte Gegenstand auftauchen. Wer eine Fundsache als sein Eigentum erkennt, sollte deshalb schnell handeln.
Bis spätestens 19. Oktober 2026 können Eigentümer ihre Rechte bei der Stadt Wolfenbüttel anmelden. Das ist telefonisch unter 05331/86555 oder per E-Mail an [email protected] möglich. Wichtig: Wem etwas gehört, muss nachweisen können, dass es ihm gehört.
Zuschlag verpflichtet zur Zahlung
Wer bei der Auktion den Zuschlag erhält, geht damit eine verbindliche Kaufverpflichtung ein. Bezahlt werden kann ausschließlich über die auf der Plattform angebotenen ePayment-Verfahren. Barzahlung bei der Abholung und SEPA-Lastschrift sind nicht möglich.
Nach Zahlungseingang erhalten die Käufer per E-Mail einen individuellen Abholtermin am Lagerort. Für die Abholung ist ein gültiger Ausweis erforderlich. Man kann auch jemanden beauftragen, muss dieser Person aber eine Vollmacht ausstellen.
Beitragsbild: Die Stadt Wolfenbüttel versteigert wieder nicht abgeholte Fundsachen. Foto: Stock
