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Wohngeldanträge für Haushalte im Landkreis Helmstedt außerhalb der Stadt Helmstedt sollen vollständig online gestellt werden können.

Wohngeldanträge im Landkreis Helmstedt nun digital

Der Landkreis Helmstedt treibt die Digitalisierung seiner Verwaltung weiter voran. Ab dem 1. Januar 2026 können Wohngeldanträge für Haushalte außerhalb der Stadt Helmstedt erstmals vollständig online gestellt werden. Für viele Bürger bedeutet das: weniger Wege, weniger Papier und eine deutlich schnellere Antragstellung.

Der digitale Wohngeldantrag ist über die Internetseite des Landkreises erreichbar. Dort stehen bereits zahlreiche Verwaltungsleistungen online zur Verfügung. Mit dem Wohngeldantrag wächst das Angebot weiter. Insgesamt können inzwischen mehr als 640 Dienstleistungen digital abgewickelt werden.

„Mit der Digitalisierung des Wohngeldantrags geht der Landkreis Helmstedt wieder einen wichtigen Schritt in Richtung moderner, bürgernaher Verwaltung“, erklärt Dörthe Wilhelms, Leiterin der Abteilung Digitalisierung beim Landkreis Helmstedt. Ziel sei es, Verwaltungsprozesse einfacher und transparenter zu gestalten.

Hilfe während des Antragsprozesses

Ein großer Vorteil des neuen Online-Services ist die Hilfe währenddessen. Antragstellende werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Bereits zu Beginn wird klar angezeigt, welche Unterlagen benötigt werden. Das spart Zeit und verhindert unnötige Rückfragen oder zusätzliche Termine bei der Behörde.

Wichtig ist allerdings die Zuständigkeit. Wer in der Stadt Helmstedt, deren Ortsteilen und den Orten Emmerstedt, Barmke, Büddenstedt, Offleben muss sich weiterhin an die Wohngeldstelle der Stadt Helmstedt wenden. Für alle übrigen Orte und Ortsteile im Landkreis ist nun die Wohngeldstelle des Landkreises zuständig, bei der der Antrag ab sofort online gestellt werden kann.

Staatliche Hilfe für den Wohnraum

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen und soll helfen, die Kosten für das Wohnen zu tragen.

Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Gesamteinkommen sowie der Miete oder finanziellen Belastung, etwa durch Kreditraten. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Mieter, Menschen in besonderen Wohnformen sowie bestimmte Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ein wichtiger Hinweis des Kreises: Wer bereits Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesen Fällen empfiehlt der Landkreis eine individuelle Beratung bei der zuständigen Wohngeldbehörde.

Beitragsbild: Der Landkreis Helmstedt erweitert sein digitales Angebot um die Wohngeldanträge. Foto: Landkreis Helmstedt

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