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Helmstedt gegen Niedersachsen: Jetzt geht es ums Geld

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 2. September 2026, 12:12 Uhr

In der Klage des Landkreises Helmstedt gegen das Land Niedersachsen für bessere finanzielle Ausstattung fand am Dienstag, den 1. September 2026, vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof die erste Verhandlung statt.

  • Der Landkreis hat gegen das Land Niedersachsen auf finanzielle Mittel geklagt
  • Laut Land kommt die Klage zu spät
  • Ein Urteil fällt im Dezember

Land versäumt grundlegende finanzielle Unterstützung

Gut drei Stunden erörterte das Gericht über die Sach- und Rechtslage mit Vertretern des Landkreises und der niedersächsischen Landesregierung, wie der Kreis mitteilt. Der Landrat Gerhard Radeck (CDU), Erster Kreisrat und Finanzvorstand Torsten Wendt und der Geschäftsbereichsleiter Finanzen Christian Vorbrod waren vor Ort in Bückeburg.

Als Rechtsanwalt vertrat Jochen-Konrad Fromme als Experte für Kommunalfinanzen den Landkreis. Aus seiner Sicht ist die Klage begründet. Im Kern der Klage geht es um die Frage, ob das Land Niedersachsen es spätestens ab 2024 unterlassen hat, dem Landkreis das nötige Geld zur Verfügung zu stellen.

Der Landkreis argumentiert, dass sie deswegen, die vom Land übertragenen Pflichtaufgaben nicht mehr aus eigener Kraft erfüllen können. Dafür fehle schlicht das Geld. Der Kreis sieht damit das Recht auf kommunale Selbstverwaltung des Landkreises nach Art. 57, 58 der Niedersächsischen Landesverfassung verletzt.

Mehrere Landkreise und Kommunen machten mit einem Aktionstag im Mai auf die fehlende Finanzierung des Landes und wachsenden Aufgabenbereichen aufmerksam.

Landkreis wird gezwungen, Gesetze zu brechen

Zusätzlich sei es den Kommunen ist es per Gesetz verboten, den laufenden Betrieb aus Krediten zu finanzieren.
„Laufendes Geschäft bedeutet zum Beispiel: Auszahlung von Sozialhilfe, Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die Unterbringung von Kindern im Rahmen der Jugendhilfe, Lebensmittelkontrolle und vieles mehr“, erläutert Landrat Radeck.

Diese Aufgaben müsse der Landkreis aber erfüllen, daher der Begriff Pflichtaufgaben. „Wir verstoßen also gegen Recht, wenn wir diese Aufgaben nicht erfüllen. Wir verstoßen aber auch gegen das Gesetz, wenn wir sie mit Krediten finanzieren“, führt Radeck aus.

„Wir werden also durch mangelhafte Finanzierung gezwungen, Recht zu brechen, entweder das eine oder das andere. Und ich möchte mich als Landrat rechtmäßig verhalten können und einen rechtmäßigen Zustand wieder herstellen.“

Land sieht die Schuld nicht bei sich

Das Land Niedersachsen argumentierte vor Gericht, dass die Klage unzulässig sei, weil der Landkreis keine konkrete Gesetzesänderung beklagt oder diese zu spät beklagt.

In der Klage des Landkreises Helmstedt gegen das Land Niedersachsen für bessere finanzielle Ausstattung fand die erste Verhandlung statt.
Die niedersächsische Landesregierung mit Sitz in Hannover sieht die Klage als unzulässig. Foto: Stock

Nach der Verhandlung hegte Radeck etwas Hoffnung. „Ich gehe davon aus, dass das Gericht in der Sache, inhaltlich entscheidet“, sagte er.

„Das Problem der nicht ausreichenden Finanzierung ist nicht gelöst, wenn nur über die Zulässigkeit der Klage gesprochen und entschieden wird. Diese Frage ist wichtig, denn es geht hier auch
um Grundpfeiler des demokratischen Miteinanders.“ Sein Urteil will der niedersächsische Staatsgerichtshof am 14. Dezember verkünden.

Ein Kommentar

  1. Die Richter sind regierungsfreundlich gestimmt
    Ganz nachdem Motto
    Ich verprelle doch nicht meinen Arbeitgeber

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